Anmeldung Info |
Erhalt des Führscheins: Der Führerschein wird erst mit Vollendung des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt.
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse AM) wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG). Dies ist keine Beschränkung der Fahrerlaubnis sondern eine befristete Bewährungsphase für den Fahranfänger. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn bei Auffälligkeiten von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde.
Personenabhängig. Je nach Aufnahmefähigkeit des einzelnen Schülers, braucht jeder die ein oder andere Fahrstunde mehr oder weniger.
Die Führerscheinstelle braucht ca 3-4 Wochen für die Bearbeitung deiner Unterlagen. Solange der Antrag nicht bearbeitet worden ist, kann keine Prüfung, weder Theorie noch Praxis erfolgen.
Benutze das Online Formular (hier auf der Seite) für deine Anmeldung.
Oder Montag und Mittwoch von 17:00 bis 19:00, Dienstag und Donnerstag 16:30 bis 18:30. Außerhalb der Bürozeiten erreichst Du uns unter: 0177 62 63 901.
Führerschein neu |
Führerschein Info Klasse B |
Seit Januar 2013 gilt der Führerschein der Klassen A2,A1,AU,B und AM nur noch 15 Jahre. 6 Wochen vor Ablauf erfoglt die Verlängerung durch neues biometrisches Passbild sowie einen aktuellen Sehtest. Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich!
Anmeldung Formular |
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